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LKW KARTELL

DATEN  I  FAKTEN  I  RECHTLICHES
Chronik
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Das LKW Kartell

Das LKW-Kartell bestand in den Jahren von 1997 bis 2010 zwischen den großen europäischen LKW-Herstellern MAN, Daimler, Iveco, Volvo/ Renault, DAF und Scania, die in dieser Zeit illegale Preisabsprachen, Rabattkürzungen und Euronorm-Verschiebungen vereinbart haben.

 

Die Hersteller trafen demnach Absprachen über Preise und Bruttopreiserhöhungen, um ihre Bruttopreise innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums anzugleichen. Sie sprachen sich auch über den Zeitpunkt der Einführung

neuer Emissionstechnologien im Jahr 2004 ab. Aufgrund dieses rechtswidrigen Kartells ergeben sich für die Kunden aller LKW Hersteller wie zum Beispiel Schadenersatzansprüche, zu deren Geltendmachung die EU-Kommission in ihrem Bescheid die geschädigten Kunden explizit aufgefordert hat.
 

Aufgrund mehrerer BGH-Urteile können geschädigte Unternehmen Schadensersatz in Höhe von circa 10-15% des LKW-Preises zzgl. Zinsen geltend machen.

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Welche Fahrzeuge sind betroffen?

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Kunden können für jeden LKW Schadenersatzansprüche

geltend machen, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
 

  • Anschaffung im Zeitraum zwischen 1998 und 2016

  • Als Neufahrzeug angeschafft

  • Gewicht mind. 6 Tonnen 

  • Preis mind. 30.000 EUR netto

  • Alle europäischen Hersteller

  • Alle EU-Länder

  • Unabhängig der Finanzierungsart: gekauft, geleast, per Mietkauf oder Langzeitmiete (mind. 24 Monate) 

  • Unabhängig vom Fahrzeugstatus: aktiv, inaktiv, verunfallt, verkauft oder Leasingrückgabe

Wenn Kunden-Fahrzeuge diese Voraussetzungen erfüllen, können Kunden über DERMEYER und seine Partner kosten- und risikolos zu ihrem Recht kommen. DERMEYER hat im LKW Kartell für den Anschafftungszeitraum zwischen 1998 und 2016 eine Annahmequote von 100%.

Welchen Schaden haben Kunden?

Preisschaden

Aufgrund von Preisabsprachen wurden die Fahrzeuge den Kunden zu erhöhten Marktpreisen angeboten.

Zinsschaden

Durch erhöhte Marktpreise haben Kunden zu hohe Raten bei Leasing und Finanzierungen bezahlt.

Euronorm-Schaden

Der Euronorm-Schaden ist durch die vorsätzliche Verzögerung der Hersteller zum Erwerb neuester Euronormen entstanden.

Spezifikationen & Rechtliches

  • illegale Preisabsprachen und Absprachen bezüglich EU-Abgasnormen

  • alle namhaften Hersteller Scania, DAF, Daimler, Iveco, Volvo und Renault involviert

  • Schadenersatzansprüche für die Zeiträume 1998 - 2016

  • verhängte Rekordstrafen der EU in Höhe von ca. 3 Mrd. EUR

  • Keine Verjährung bzw. gehemmte Verjährungsfristen (aufgrund "Scania-Berufung")

  • Hersteller haften gesamtschuldnerisch

  • aktuelles BGH-Urteil vom 23. Sep. 2020

Dermeyer

Über DERMEYER

DERMEYER bekleidet in Europa seit vielen Jahren eine führende Position in der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen im LKW Kartell und PKW Diesel-Abgasskandal.
 

Dafür bietet DERMEYER den Geschädigten Prozesskostenfinanzierung an. Bei der Prozesskostenfinanzierung übernimmt der Finanzierer alle mit einem Rechtsstreit verbundene Kosten und trägt diese im Falle eines Unterliegens allein. Im Falle des Obsiegens erhält der Finanzierer einen Teil des erstrittenen Betrages.
 

DERMEYER arbeitet in diesem Bereich mit führenden Experten für Kartell-recht und Prozessfinanzierung.

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Vorteile Abwicklung über DERMEYER

  • kompletter Prozess für Kunde ist kostenneutral

  • Kunde trägt keine Vorkosten

  • Kunde hat kein Prozesskostenrisiko

  • Prozesskostenfinanzierer trägt vorab alle Kosten

  • Schadenersatz ca. 10-15% des Anschaffungspreises zzgl. Zinsschaden

  • Schadenersatz steuerfrei: "echter" Schadenersatz

  • Beschaffung neuer Liquidität für das Unternehmen

  • Abwicklung i.d.R. innerhalb 9-12 Monate

  • Fahrzeuge können nach Prozessende weitergenutzt werden

  • Forderung gegenüber Hersteller: keine Nachteile für Händler

  • anfallende Kosten werden prozentual vom erzielten Gewinn abgegolten

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Ablauf

Prozess-Ablauf
über DERMEYER

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Urteile

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EU Kommission
Kartellverfahren

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Bundesgerichtshof
LKW Kartell II

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BGH Urteil
Daimler

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EuGH Urteil
Scania

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