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Recht

EuGH: Was bringt das Thermofenster-Urteil im Abgasskandal?
 

Quelle: www.anwalt.de

21.03.2023 Text gekürzt 
 

EuGH zum VW Thermofenster: Was bringt das Urteil im Abgasskandal?
 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden: Sogenannte Thermofenster in Dieselfahrzeugen sind nicht zulässig, wenn das System zur Abgasreinigung nur in einer engen Temperaturspanne voll funktionsfähig ist. Was bedeutet dieses EuGH- Urteil für Dieselkäufer im Abgasskandal und betrifft es neben VW auch andere Autohersteller wie Mercedes, BMW, Opel , u.a.?


EuGH erklärt Thermofenster Update von VW für unzulässig
 

Mit Urteilen vom 14.07.2022, unter anderem in der Rechtssache C‑145/20, stellte der EuGH fest, dass das sogenannte Thermofenster eine unzulässige Abgasabschalteinrichtung darstellt. 

Neben dem VW Softwareupdate verwende auch andere Autobauer wie Mercedes, BMW und Opel die Technik, sie ist in Millionen Diesel Pkw installiert.

So führt der EuGH aus:

„Dieses Thermofenster resultiert aus einem Update der Software der fraglichen Fahrzeuge, das von Volkswagen zum Austausch einer unionsrechtswidrigen Software vorgenommen wurde. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine Genehmigung für dieses Update erteilt, nachdem es zum Ergebnis gekommen war, dass dieses keine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte.“ 

„Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung da“, hieß es in der Entscheidung wörtlich. Eine solche Vertragswidrigkeit sei nicht geringfügig, erklärte das Gericht. Folglich sei eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

und weiter:

„Mit seinen heutigen Urteilen entscheidet der Gerichtshof, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen nur innerhalb des Thermofensters gewährleistet, eine nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.“ 


Worum ging es in dem Rechtsstreit vor dem EuGH?
 

In dem Rechtsstreit ging es um österreichische Kunden, die zwischen 2011 und 2013 Diesel-Fahrzeuge der Marke Volkswagen gekauft hatten, die mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren, sodass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand funktionierte. Die Käufer der Autos – die mit einer entsprechenden Software ausgestattet sind – verlangen, dass VW die Wagen zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20).

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